Wahlservice
zur Europawahl 2024
Am 09. Juni
wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte
Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir
möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der
bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine
„Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei
all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt)
verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese
ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die
Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren
Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere
Abwicklung bei der Wahl selbst.
Doch
was ist mit all dem zu tun?
Zur
Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und
einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE
TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr möglich.
Je nach
Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener
Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens
am 09. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie
haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten
Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen
Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung
bei der Wahlkartenantragstellung.
Antrag Wahlkarte (in Druckform)
Vollmacht Wahlkarte Abholung.pdf