Hunde An- oder Abmeldung

hunde

                                                                Wichtige Informationen zur Hundehaltung (ab 1. Juni 2023)


Die Obergrenze ist max. fünf Hunde pro Haushalt

Schriftliche Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung des Hundes hat am Gemeindeamt binnen einem Monat nach Erwerb, Zuzug bzw. Zulauf des Hundes zu erfolgen. 
Erforderliche Unterlagen:
unterfertigtes Hundeanmeldungsformular, Sachkundenachweis bzw. erweiterter Sachkundennachweis (Listenhunde) 
und eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund

Hundemarke
Kosten aktuell: € 1,00
Bei Verlust erhalten Sie eine neue Hundemarke um oben genannten Preis.
Die Hundemarke muss außerhalb des Hauses am Halsband Ihres Hundes befestigt sein.

Abgabepflicht
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für das laufende Jahr ist keine Hundeabgabe zu entrichten, wenn:
- beim Erwerb eines Hundes, der bereits in unserer Gemeinde gemeldet und die Hundeabgabe bereits entrichtet wurde.
- beim Erwerb eines Hundes anstelle eines verstorbenen, abgegebenen oder entlaufenen Hundes, für den die Hundeabgabe bereits entrichtet wurde.
Ist der Hundeerwerb nach dem 30. November, so ist für das aktuelle Jahr keine Hundeabgabe mehr zu entrichten.

Kosten Hundeabgabe
 
jährlich € 25,- für Hunde; € 100,- für Listenhunde; € 6,54 für Nutzhunde
 jährlich € 50,- für Hunde; € 150,- für Listenhunde; € 6,54 für Nutzhunde (ab 1.1.2024)

Fälligkeit Hundeabgabe:
 
Für bereits angemeldete Hunde: mittels Zahlschein oder SEPA-Lastschrift am 15. Februar
 
Für Neuanmeldungen: Beim Gemeindeamt bar zu entrichten.

Schriftliche Abmeldung
Sobald Sie den Hund nicht mehr haben, muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen. Dies kann direkt am Gemeindeamt oder per E-Mail, Fax oder per Brief erfolgen.
WICHTIG:
Ohne schriftliche Abmeldung besteht die Abgabenpflicht im nächsten Jahr weiter!

Bereits angemeldete Hunde
Hundebesitzer, die ihren Hund bereits beim Gemeindeamt angemeldet haben, müssen bis 1. Juni 2025 den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass zukünftig alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.

Zuständigkeit bei Beschwerden
Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt bei der BH Tulln.
Weitere Informationen zum Halten und Führen von Hunden entnehmen Sie bitte dem NÖ Hundehaltgesetz.

Hundeanmeldungsformular