Hunde An- oder Abmeldung

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                                                                Wichtige Informationen zur Hundehaltung (ab 1. Juni 2023)


Die Obergrenze ist max. fünf Hunde pro Haushalt

Schriftliche Anmeldung
Gemäß § 4 Abs. 7 des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 ist der Erwerb eines Hundes binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabebehörde schriftlich anzuzeigen. Der Zuzug mit einem Hund in das Gemeindegebiet ist binnen einem Monat der Abgabebehörde schrifltich anzuzeigen, wenn der Hundehalter in der Gemeinde seinen dauernden Aufenthalt nimmt oder wenn er sich vorübergehend aufhält und der Aufenthalt drei Monate gedauert hat.


Erforderliche Unterlagen:
unterfertigtes Hundeanmeldungsformular, Sachkundenachweis bzw. erweiterter Sachkundennachweis (Listenhunde) 
und eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund

Hundemarke
Kosten aktuell: € 1,00
Bei Verlust erhalten Sie eine neue Hundemarke um oben genannten Preis.
Die Hundemarke muss außerhalb des Hauses am Halsband Ihres Hundes befestigt sein.

Abgabepflicht
Gemäß § 4 Abs. 1 des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 ist jeder abgabepflichtig, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Kosten Hundeabgabe
jährlich € 50,- für Hunde
jährlich € 150,- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz
jährlich € 6,54 für Nutzhunde (z.B.: Blindenhunde)

Fälligkeit Hundeabgabe:
 
Für bereits angemeldete Hunde: mittels Zahlschein oder SEPA-Lastschrift am 15. Februar
 
Für Neuanmeldungen: Beim Gemeindeamt bar zu entrichten.

Schriftliche Abmeldung
Gemäß § 4 Abs. 9 des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 ist hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Abgabebehörde schriftlich eine Meldung zu erstatten. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
WICHTIG:
Ohne schriftliche Abmeldung besteht die Abgabenpflicht im nächsten Jahr weiter!

Bereits angemeldete Hunde
Hundebesitzer, die ihren Hund bereits beim Gemeindeamt angemeldet haben, müssen bis 1. Juni 2025 den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass zukünftig alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.

Zuständigkeit bei Beschwerden
Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt bei der BH Tulln.
Weitere Informationen zum Halten und Führen von Hunden entnehmen Sie bitte dem NÖ Hundehaltgesetz.

Hundeanmeldungsformular